{"id":2545,"date":"2025-01-01T12:00:00","date_gmt":"2025-01-01T10:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/philbor.com\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2025-10-05T19:08:24","modified_gmt":"2025-10-05T17:08:24","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/philbor.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Stand: 01.08.2025<\/p>\n\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen von  <\/p>\n\n<p>philbor solutions GmbH<br\/>Inkustra\u00dfe 24<br\/>3400 Klosterneuburg<br\/>E-Mail: <a href=\"mailto:office@philbor.com\">office@philbor.com<\/a><br\/>Telefon: +43 5 9612<\/p>\n\n<p>(nachfolgend \u201eAuftragnehmer\u201c) gegen\u00fcber seinen Kunden (nachfolgend \u201eAuftraggeber\u201c)  <\/p>\n\n<p><strong>1. Allgemeines  <\/strong><\/p>\n\n<p>1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden. F\u00fcr alle Leistungen, die unter die Kategorie \u201eWebpr\u00e4senz\u201c fallen, gelten neben den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zus\u00e4tzlich weitere AGBs, die am Ende des Dokuments angeh\u00e4ngt sind.   <\/p>\n\n<p>1.2 Der Auftragnehmer schlie\u00dft keine Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.   <\/p>\n\n<p>1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen d\u00fcrfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn f\u00fcr den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderl\u00e4uft.    <\/p>\n\n<p>1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Gesch\u00e4ftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.  <\/p>\n\n<p>1.5 Von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer \u2013 vorbehaltlich einer ausdr\u00fccklichen Zustimmung \u2013 nicht an.  <\/p>\n\n<p><strong>2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang  <\/strong><\/p>\n\n<p>2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbst\u00e4ndiger Unternehmer folgende Leistungen gegen\u00fcber dem Auftraggeber: Webpr\u00e4senzen, IT-Infrastruktur, Entwicklungs- und Administrationsl\u00f6sungen bis hin zum umfassenden IT-Service.<\/p>\n\n<p>2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.  <\/p>\n\n<p>2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistungen mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.  <\/p>\n\n<p>2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgem\u00e4\u00df geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchf\u00fchrung seiner T\u00e4tigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der T\u00e4tigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner T\u00e4tigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.     <\/p>\n\n<p><strong>3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers  <\/strong><\/p>\n\n<p>3.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserf\u00fcllung zur Verf\u00fcgung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollst\u00e4ndig und korrekt mitzuteilen. F\u00fcr Verz\u00f6gerungen und Versp\u00e4tungen bei der Leistungserbringung, die durch eine versp\u00e4tete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der \u00dcberschrift \u201eHaftung\/Freistellung\u201c bleiben hiervon unber\u00fchrt. Ein Reibungsloser Ablauf (Einhaltung von Zeitpl\u00e4nen bzw. Terminen) ist nur m\u00f6glich, wenn unsere Vorgaben bzgl. Task-Reihenfolge und Zeitaufwand eingehalten werden. In diesen F\u00e4llen k\u00f6nnen wir die \u201ephilbor\u201c Qualit\u00e4t garantieren. Sofern f\u00fcr &#8211; vor allem Webpr\u00e4senzen &#8211; aber auch alle weiteren Leistungen nicht die hauseigene Infrastruktur oder eine von unseren ausgew\u00e4hlten Partnern verwendet wird, behalten wir uns vor, keine \u201ephilbor\u201c Qualit\u00e4t zusichern zu k\u00f6nnen.        <\/p>\n\n<p>3.2 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passw\u00f6rter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.<\/p>\n\n<p>3.3 Der AG wird die dem AN \u00fcbergebenen Daten und Informationen zus\u00e4tzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Besch\u00e4digung jederzeit rekonstruiert werden k\u00f6nnen.<br\/><br\/>3.4 Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der AN in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und\/oder die durch den AN beauftragten Dritten f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist daf\u00fcr verantwortlich, dass die an der Vertragserf\u00fcllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserf\u00fcllung mitwirken.  <br\/><br\/>3.5 Erf\u00fcllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz m\u00f6glicher Einschr\u00e4nkungen dennoch als vertragskonform erbracht.  <br\/>Zeitpl\u00e4ne f\u00fcr die von AN zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und\/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden S\u00e4tzen gesondert verg\u00fcten. <\/p>\n\n<p><br\/>3.6 Der AG sorgt daf\u00fcr, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls \u00fcberlassenen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde sorgf\u00e4ltig behandeln; der AG haftet dem AN f\u00fcr jeden Schaden.<br\/><br\/>3.7 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.<br\/><br\/><strong>4. Verg\u00fctung  <\/strong><br\/><br\/>4.1 Die Verg\u00fctung wird individualvertraglich vereinbart, jedoch gilt grunds\u00e4tzlich, dass f\u00fcr jedes Projekt 50% Anzahlung und 50% bei Fertigstellung des Projekts verrechnet werden. Konzepte zu Projekten sind unentgeltlich, sofern das Projekt zu Stande kommt, bei nicht zu Stande kommen, behaltet sich der AN vor, eine geringe Geb\u00fchr als Aufwandsersatz zu verrechnen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zus\u00e4tzlich verrechnet.  <\/p>\n\n<p>4.2 Die Verg\u00fctung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Verg\u00fctung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.    <\/p>\n\n<p>4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Verg\u00fctung ist innerhalb des Zahlungszieles, das auf der Rechnung ausgewiesen ist, zur Zahlung f\u00e4llig. Sollte vom Auftraggeber keine \u00dcberweisung innerhalb dieser Frist erfolgen, wird diesem eine Nachfrist von sieben (7) Tagen aus Kulanzgr\u00fcnden gew\u00e4hrt. Nach dem Ablauf dieser Frist findet eine Vereisung des Kundenkontos inklusive Stilllegung s\u00e4mtlicher Dienste, sowie Betreuung und Support statt. In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdr\u00fccklich auf die M\u00f6glichkeit der Unterzeichnung eines Sepa-Lastschrift-Mandats, um m\u00f6gliche Probleme zu vermeiden und den bestm\u00f6glichen Support gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen.    <br\/><\/p>\n\n<p>4.4 Allf\u00e4llige Verzugszinsen und Mahnspesen, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches und des Unternehmensgesetzbuches.  <br\/><br\/>4.5 Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener H\u00f6he abh\u00e4ngig zu machen.<br\/><br\/>4.6 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Verg\u00fctungen nach der Leistungserbringung, laufende Verg\u00fctungen viertelj\u00e4hrlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind sp\u00e4testens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN \u00fcber sie verf\u00fcgen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichkeit erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 7 Tage \u00fcberschreiten, ist der AN berechtigt, s\u00e4mtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist \u00fcberdies berechtigt, das Entgelt f\u00fcr alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allf\u00e4lliger Zahlungsfristen sofort f\u00e4llig zu stellen.      <br\/><br\/>4.7 Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu. <br\/><br\/>4.8 Alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgesch\u00e4ftsgeb\u00fchren oder Quellensteuern, tr\u00e4gt der AG. Sollte der AN f\u00fcr solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN Schad- und klaglos halten <br\/><br\/><strong>5. Haftung \/ Freistellung  <\/strong><br\/><br\/>5.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschr\u00e4nkt, bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, bei vors\u00e4tzlicher oder fahrl\u00e4ssiger Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbez\u00fcglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrl\u00e4ssig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gem\u00e4\u00df vorstehendem Satz unbeschr\u00e4nkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Im \u00dcbrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr seine Erf\u00fcllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.      <\/p>\n\n<p>5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.  <\/p>\n\n<p>5.3 F\u00fcr Inhalte des AG und Rechtschreibfehler wird keine Haftung \u00fcbernommen.<br\/><br\/>5.4 Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den &#8211; wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Anspr\u00fcche Dritter &#8211; wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n\n<p>5.5 Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/p>\n\n<p>5.6 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Haftungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Anspr\u00fcche an den Auftraggeber ab.  <\/p>\n\n<p><strong>6. Vertragsdauer und K\u00fcndigung  <\/strong><\/p>\n\n<p><strong><br\/><\/strong>6.1 Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und l\u00e4uft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 2 Monaten, fr\u00fchestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, schriftlich, auch auf elektronischem Weg, gek\u00fcndigt werden. Da die WEB-Aktiv Pl\u00e4ne auf ein ganzes Jahr ausgerichtet sind, sind diese nur j\u00e4hrlich unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 2 Monaten k\u00fcndbar.    <br\/><br\/>6.2 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich, vorzeitig und fristlos zu k\u00fcndigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der K\u00fcndigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, er\u00f6ffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von H\u00f6herer Gewalt f\u00fcr einen Zeitraum von l\u00e4nger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden. <br\/><br\/>6.3 Der AN ist \u00fcberdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu k\u00fcndigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung ge\u00e4ndert haben und der AN aus diesem Grund die Fortf\u00fchrung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.<br\/><br\/>6.4 Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverz\u00fcglich s\u00e4mtliche ihm vom AN \u00fcberlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zur\u00fcckzustellen. Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollst\u00e4ndig zu l\u00f6schen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine l\u00e4ngere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die L\u00f6schung schriftlich zu best\u00e4tigen.    <br\/><br\/><strong>7. Vertraulichkeit und Datenschutz  <\/strong><br\/><br\/>7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorg\u00e4nge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht s\u00e4mtlichen Angestellten und \/ oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Informationen haben, aufzuzuerlegen.  Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt \u00fcber die Dauer dieses Vertrages hinaus.<br\/><br\/>7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchf\u00fchrung des Auftrags s\u00e4mtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften \u2013 insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes \u2013 einzuhalten.<br\/><br\/><strong>8. Leistungsst\u00f6rungen<\/strong><\/p>\n\n<p>8.1 Der AN verpflichtet sich zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualit\u00e4tsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der M\u00e4ngelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgem\u00e4\u00df und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchf\u00fchrt. <br\/><br\/>8.2 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gem\u00e4\u00df Punkt 3, ist jede unentgeltliche Pflicht zur M\u00e4ngelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen F\u00e4llen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz m\u00f6glichen Einschr\u00e4nkungen dennoch als vertragsgem\u00e4\u00df erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.  <br\/><br\/>8.3 Der AG wird den AN bei der M\u00e4ngelbeseitigung unterst\u00fctzen und alle erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung stellen. Aufgetretene M\u00e4ngel sind vom AG unverz\u00fcglich schriftlich oder per E-Mail dem AN zu melden. Den durch eine versp\u00e4tete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung tr\u00e4gt der AG.  <\/p>\n\n<p>8.4 Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr allf\u00e4llige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom AN an den AG. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr solche Lieferungen betr\u00e4gt 6 Monate ab \u00dcbergabe. \u00a7 924 ABGB \u201eVermutung der Mangelhaftigkeit\u201c wird einvernehmlich ausgeschlossen. F\u00fcr allf\u00e4llige dem AG vom AN \u00fcberlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gew\u00e4hrleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Sobald ein Zugang ausgeh\u00e4ndigt wird, \u00fcbernimmt der AN keine Haftung der Funktionen seiner Leistungen mehr.    <\/p>\n\n<p><strong>9. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n<p>9.1 Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung beh\u00e4lt sich der AN das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.<br\/><br\/>9.2 Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises hat der AG dem AN unverz\u00fcglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen, sowie von etwaigen Besch\u00e4digungen oder der Vernichtung der Ware. Ein Besitzerwechsel sowie ein Anschriftenwechsel haben Sie uns unverz\u00fcglich mitzuteilen. <br\/><br\/><strong>10. Vertragsstrafe<\/strong><\/p>\n\n<p>10.1 Der AN ist verpflichtet, die im SLA genannten Erf\u00fcllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Priorit\u00e4ten einzuhalten. Sollte der AN f\u00fcr die Wiederherstellung die im SLA genannten Zeitlimits \u00fcberschreiten, hat der AN pro angefangener Stunde der \u00dcberschreitung P\u00f6nalen bis zur tats\u00e4chlichen Wiederherstellung (Erf\u00fcllung) an den AG laut SLA zu bezahlen:  <\/p>\n\n<p>Die obgenannten P\u00f6nalen pro Jahr sind der H\u00f6he nach mit 20 % des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltendmachung eines dar\u00fcberhinausgehenden Schadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, ist ausgeschlossen. Sollten p\u00f6nalwirksame \u00dcberschreitungen eintreten, sind diese dem AN unverz\u00fcglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.    <br\/><br\/><strong>11. H\u00f6here Gewalt<\/strong><br\/><br\/>11.1 Soweit und solange Verpflichtungen infolge h\u00f6herer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzes\u00e4nderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverf\u00fcgbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. <br\/><br\/><strong>12. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen<\/strong><br\/><br\/>12.1 Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte \u00fcberlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen erm\u00f6glicht wird, steht dem AG das nichtausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschr\u00e4nkte Recht zu, die Softwareprodukte in unver\u00e4nderter Form zu benutzen.<br\/><br\/>12.2 Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist f\u00fcr jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf \u201eStand-Alone-PCs\u201c ist f\u00fcr jeden PC eine Lizenz erforderlich. <br\/><br\/>12.3 F\u00fcr dem AG vom AN \u00fcberlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.<br\/><br\/>12.4 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten \u00fcbertragen. Die Rechte des AG nach den \u00a7\u00a7 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeintr\u00e4chtigt.<br\/><br\/>12.5 Alle dem AG vom AN \u00fcberlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, d\u00fcrfen weder vervielf\u00e4ltigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.<br\/><br\/><strong>13. Datenschutz<\/strong><br\/><br\/>13.1 Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die f\u00fcr den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen treffen. Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a7 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. <br\/><br\/>13.2 Die Datenschutzerkl\u00e4rung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.<br\/><br\/><strong>14. Geheimhaltung<br\/><br\/><\/strong>14.1 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchf\u00fchrung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zug\u00e4nglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empf\u00e4nger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empf\u00e4nger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. \u00fcberlassen wurden, oder vom Empf\u00e4nger nachweislich unabh\u00e4ngig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskr\u00e4ftigen beh\u00f6rdlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.14.2 Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.<strong><br\/><br\/>15. Schlussbestimmungen <br\/><br\/><\/strong>15.1 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrags bed\u00fcrfen der Schriftform.  Das gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Formerfordernisses.<br\/><br\/>15.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung ist durch eine sinngem\u00e4\u00dfe g\u00fcltige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Klausel am n\u00e4chsten kommt.15.3 Jede Verf\u00fcgung \u00fcber die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu \u00fcbertragen.15.4 Die erstellten Projekte d\u00fcrfen als Referenz vom AN verwendet werden.15.5 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht unter Ausschluss des UNK, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird.   F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der Gerichtsstand ist in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals<\/p>\n\n<p>explizit zu vereinbaren.<br\/><br\/>F\u00fcr den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt<\/p>\n\n<p>werden k\u00f6nnen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte \u00fcber die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden k\u00f6nnen, werden fr\u00fchestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.<\/p>\n\n<p>Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allf\u00e4llig eingeleiteten Gerichtsverfahren \u00f6sterreichisches Recht. S\u00e4mtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene f\u00fcr eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, k\u00f6nnen vereinbarungsgem\u00e4\u00df in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als \u201evorprozessuale Kosten\u201c geltend gemacht werden. <strong><\/strong><\/p>\n\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Webpr\u00e4senz<\/strong><\/p>\n\n<p>Stand: 01.08.2025<\/p>\n\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen, die unter die Kategorie \u201eWebpr\u00e4senz\u201c fallen, von  <\/p>\n\n<p>philbor solutions GmbH<br\/>Inkustra\u00dfe 24<br\/>3400 Klosterneuburg<br\/>E-Mail: <a href=\"mailto:office@philbor.com\">office@philbor.com<\/a><br\/>Telefon: +43 5 9612<\/p>\n\n<p>(nachfolgend \u201eAuftragnehmer\u201c) gegen\u00fcber seinen Kunden (nachfolgend \u201eAuftraggeber\u201c)<\/p>\n\n<p><strong>Teil 1 \u2013 allgemeine bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>1.1 allgemeines  <\/strong><\/p>\n\n<p>1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.   <\/p>\n\n<p>1.1.2 Der Auftragnehmer schlie\u00dft keine Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.   <\/p>\n\n<p>1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen d\u00fcrfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern f\u00fcr den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderl\u00e4uft.    <\/p>\n\n<p>1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.  <\/p>\n\n<p>1.1.5 Von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer \u2013 vorbehaltlich einer ausdr\u00fccklichen Zustimmung \u2013 nicht an.  <\/p>\n\n<p>1.1.6 Die Nutzung der Tools bei Leistungserbringung der WEB-Aktiv Pl\u00e4ne ist nur im Rahmen des jeweiligen Projekts vorgesehen, die Konfiguration wird im Normalfall von philbor solutions durchgef\u00fchrt. Der AG hat keinen direkten Anspruch auf die Lizenzen, sie werden vom AN im Rahmen des Projektes bereitgestellt. Es wird kein Zugang zur Nutzung der Tools ausgeh\u00e4ndigt. Die Pl\u00e4ne dienen lediglich der weiteren Best\u00e4ndigkeit der Lizenzen f\u00fcr einen reibungslosen Betrieb der Webpr\u00e4senzen. Somit ist eine eigenst\u00e4ndige Konfiguration durch den AG nicht vorgesehen.    <\/p>\n\n<p><strong>1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden  <\/strong><\/p>\n\n<p>1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erf\u00fcllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verf\u00fcgung stellt, hat er daf\u00fcr zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen versto\u00dfen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegen\u00fcber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Gesch\u00e4ftsmodell des Kunden und\/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu pr\u00fcfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionspr\u00fcfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierf\u00fcr selbst.       <\/p>\n\n<p>1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserf\u00fcllung zur Verf\u00fcgung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten f\u00fcr das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zug\u00e4nge vollst\u00e4ndig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.   <\/p>\n\n<p>1.2.3 Der Kunde ist \u2013 vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen \u2013 f\u00fcr die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verf\u00fcgung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verf\u00fcgung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial g\u00e4ngiger Anbieter (z. B. StockfotoDienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. <br\/><br\/>1.2.4 Sofern f\u00fcr einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen \u2013 vom Auftragnehmer zu stellenden \u2013 Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschlie\u00dfen.  <\/p>\n\n<p>1.2.5 F\u00fcr Verz\u00f6gerungen und Versp\u00e4tungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine versp\u00e4tete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der \u00dcberschrift \u201eHaftung\/Freistellung\u201c bleiben hiervon unber\u00fchrt.   <\/p>\n\n<p>1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten f\u00fcr Stockfotos und Zeitaufwand f\u00fcr deren Suche) in Rechnung stellen.  <br\/><\/p>\n\n<p><strong>Teil 2 \u2013 Onlineauftritte und Technik  <\/strong><\/p>\n\n<p><strong>2.1 Webseiten- und Shoperstellung<\/strong><\/p>\n\n<p>2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten\/Shops oder Web-\/Shopkomponenten (nachfolgend \u201eWebseitenerstellung\u201c) auf Grundlage agiler Methoden. Die \u00fcbrigen Regelungen dieser AGB bleiben unber\u00fchrt.   <\/p>\n\n<p>2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsvertr\u00e4gen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grunds\u00e4tzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und\/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsvertr\u00e4ge sind Werkvertr\u00e4ge im Sinne von \u00a7\u00a7 1165 ff. ABGB.    <\/p>\n\n<p>2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zun\u00e4chst eine Anfrage mit einer m\u00f6glichst genauen Beschreibung der von ihm gew\u00fcnschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. \u00c4. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verf\u00fcgung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollst\u00e4ndigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit pr\u00fcfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden W\u00fcnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.      <\/p>\n\n<p>2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenw\u00fcnsche einbringen, soweit diese durch den urspr\u00fcnglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des urspr\u00fcnglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im \u00dcbrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen\/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Dar\u00fcberhinausgehende Leistungen m\u00fcssen gesondert vereinbart und verg\u00fctet werden.      <\/p>\n\n<p>2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.  <\/p>\n\n<p>2.1.6 Voraussetzung f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Auftragnehmers ist, dass s\u00e4mtliche vom Kunden zu stellenden und f\u00fcr die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und\/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verf\u00fcgung gestellt werden. F\u00fcr Verz\u00f6gerungen und Versp\u00e4tungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine versp\u00e4tete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.    <\/p>\n\n<p>2.1.7 Die Pr\u00fcfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und\/oder Einbindung von Plugins und\/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL\/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdr\u00fccklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handb\u00fcchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht \u2013 vorbehaltlich abweichender ausdr\u00fccklicher Individualvereinbarungen \u2013 nicht.   <\/p>\n\n<p>2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten f\u00fcr die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.   <\/p>\n\n<p>2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich \u00fcber die f\u00fcr seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt pr\u00fcfen zu lassen.   <\/p>\n\n<p>2.1.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und\/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschlie\u00dflich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zus\u00e4tzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde f\u00fcr die technische Instandhaltung und Aktualit\u00e4t der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegen\u00fcber dem Kunden nicht f\u00fcr eventuelle Sicherheitsl\u00fccken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).      <\/p>\n\n<p><strong>2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)  <\/strong><\/p>\n\n<p>2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten\/Shops oder Web-\/Shopkomponenten (nachfolgend \u201eWebseitenerstellung\u201c) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Ma\u00dfgabe der vorliegenden Ziffer.  <\/p>\n\n<p>2.2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsvertr\u00e4gen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grunds\u00e4tzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und\/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsvertr\u00e4ge sind Werkvertr\u00e4ge im Sinne von \u00a7 1165 ABGB. <\/p>\n\n<p>2.2.3 Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausf\u00fchrliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollst\u00e4ndigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit pr\u00fcfen. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht f\u00fcr die Erstellung einer Webseite eignen, wird der Auftragnehmer den Kunden unverz\u00fcglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag f\u00fcr eine Erg\u00e4nzung und\/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschl\u00e4gen des Auftragnehmers hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schlie\u00dflich die Inhalte des Lastenhefts gegen\u00fcber dem Auftragnehmer verbindlich schriftlich oder in Textform zu best\u00e4tigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.      <\/p>\n\n<p>2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das prim\u00e4r die fachlichtechnische und\/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft zur\u00fcckzuweisen und \u00c4nderungs- bzw. Anpassungsw\u00fcnsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Ber\u00fccksichtigung der W\u00fcnsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschl\u00e4ge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Auftragnehmers endg\u00fcltig nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer das Vertragsverh\u00e4ltnis \u2013 sofern gesetzlich m\u00f6glich \u2013 au\u00dferordentlich k\u00fcndigen bzw. vom Vertrag zur\u00fccktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und\/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und\/oder Aufwendungen des Auftragnehmers sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu verg\u00fcten bzw. zu ersetzen.          <\/p>\n\n<p>2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endg\u00fcltig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer erbringt keine \u00fcber die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der Auftragnehmer grunds\u00e4tzlich keine Minderleistungen im Verh\u00e4ltnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der Auftragnehmer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.      <\/p>\n\n<p>2.2.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verf\u00fcgung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverz\u00fcglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datentr\u00e4ger zu \u00fcbergeben und\/oder per E-Mail zuzusenden und\/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der \u00dcbergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im \u00dcbrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.      <\/p>\n\n<p>2.2.7 Voraussetzung f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Auftragnehmers ist, dass s\u00e4mtliche vom Kunden zu stellenden und f\u00fcr die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und\/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verf\u00fcgung gestellt werden. F\u00fcr Verz\u00f6gerungen und Versp\u00e4tungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine versp\u00e4tete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.    <\/p>\n\n<p>2.2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegen\u00fcber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftragnehmer wird sich bem\u00fchen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der Auftragnehmer vor\u00fcbergehende Workarounds bereitstellen.      <\/p>\n\n<p>2.2.9 Die Pr\u00fcfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und\/oder Einbindung von Plugins und\/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL\/TLS) oder Zertifikaten (z. B. SSL\/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdr\u00fccklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handb\u00fcchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht \u2013 vorbehaltlich abweichender ausdr\u00fccklicher Individualvereinbarungen \u2013 nicht.   <br\/><br\/>2.2.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten f\u00fcr die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.   <\/p>\n\n<p>Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht s\u00e4mtlichen Angestellten und\/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4ngen haben, aufzuerlegen.  <\/p>\n\n<p>5.6 haftung\/freistellung     <\/p>\n\n<p><strong>Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr seine Erf\u00fcllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.  <\/strong><\/p>\n\n<p>5.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.     <\/p>\n\n<p>5.7.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt.    <\/p>\n\n<p>Bestandskunden werden hier\u00fcber sp\u00e4testens zwei Wochen vor Inkrafttreten der \u00c4nderung per E-Mail benachrichtigt. <\/p>\n\n<p>Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der \u00c4nderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur \u00c4nderung als erteilt.  <\/p>\n\n<p><strong>2.4 webhosting<\/strong><\/p>\n\n<p>2.4.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden auch das Hosten der von ihm erstellten Webseiten \/ Shops an. Der Auftragnehmer wird zur Erf\u00fcllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. \u00dcber die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird der Auftragnehmer den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.     <\/p>\n\n<p>2.4.2 Die Verf\u00fcgbarkeit der vom Auftragnehmer zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom Auftragnehmer nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (H\u00f6here Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme au\u00dferhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers etc.).   <\/p>\n\n<p>2.4.3 Es obliegt dem Kunden, regelm\u00e4\u00dfige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Auftragnehmer oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. F\u00fcr eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.    <\/p>\n\n<p><strong>Teil 3 \u2013 Erstellung und Gestaltung von Content  <\/strong><\/p>\n\n<p><strong>3.1 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)<\/strong><\/p>\n\n<p>3.1.1 Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und\/oder Logos (im Folgenden \u201eDesigns\u201c).  <\/p>\n\n<p>3.1.2 Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zun\u00e4chst eine Anfrage mit einer m\u00f6glichst genauen Beschreibung der von ihm gew\u00fcnschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollst\u00e4ndigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit pr\u00fcfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden W\u00fcnsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.     <\/p>\n\n<p>3.1.3 Voraussetzung f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde s\u00e4mtliche f\u00fcr die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn vollst\u00e4ndig in geeigneter Form zur Verf\u00fcgung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.   <\/p>\n\n<p>3.1.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchf\u00fchrung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungsw\u00fcnsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der k\u00fcnstlerischen Gestaltung) nicht mehr ber\u00fccksichtigt. W\u00fcnscht der Kunde nach Durchf\u00fchrung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere \u00c4nderungen, kann der Auftragnehmer dem Kunden diese gegen ein zus\u00e4tzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.    <\/p>\n\n<p>3.1.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem g\u00e4ngigen Dateiformat zugesandt.   <\/p>\n\n<p>3.1.6 Der Auftragnehmer r\u00e4umt dem Kunden die f\u00fcr den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, \u00f6rtlich und inhaltlich unbeschr\u00e4nktes, ausschlie\u00dfliches Nutzungsrecht einger\u00e4umt; einzelne grafische Elemente der Logos d\u00fcrfen jedoch f\u00fcr die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen \u00fcbrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht einger\u00e4umt. Eine \u00dcbertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die innerhalb der Korrekturschleife pr\u00e4sentierten Entw\u00fcrfe d\u00fcrfen ohne ausdr\u00fcckliche Einwilligung vom Auftragnehmer durch den Kunden weder im Original noch ver\u00e4ndert genutzt, vervielf\u00e4ltigt oder an Dritte weitergegeben werden.      <\/p>\n\n<p>3.1.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung der Verg\u00fctung auf den Kunden \u00fcber.  <\/p>\n\n<p><strong>Teil 4 \u2013 marketing  <\/strong><\/p>\n\n<p>4.1 SEO-Marketing &#8211; Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschlie\u00dflich die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen k\u00f6nnen oder vom Kunden ausdr\u00fccklich angeordnet werden. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdr\u00fccklich zugesichert wurde.     <\/p>\n\n<p>4.2 SEA-Kampagnen &#8211; Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschlie\u00dflich die Unterbreitung von Vorschl\u00e4gen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdr\u00fccklich zugesichert. Den Auftragnehmer trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit von Keywords zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Kunden Vorschl\u00e4ge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Pr\u00fcfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchf\u00fchrung der Kampagne. Das f\u00fcr die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten f\u00fcr die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.          <\/p>\n\n<p><strong>4.3 Schaltung von Werbeanzeigen  <\/strong><\/p>\n\n<p>4.3.1 Der Auftragnehmer unterst\u00fctzt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien (\u201eAnzeigen\u201c).  <\/p>\n\n<p>4.3.2 Der Auftragnehmer ber\u00e4t den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine m\u00f6glichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.   <\/p>\n\n<p>4.3.3 Der Auftragnehmer unterst\u00fctzt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder f\u00fcr die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte f\u00fcr die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Der Auftragnehmer wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit pr\u00fcfen. Insoweit wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Auftragnehmer in Einzelf\u00e4llen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und\/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht versto\u00dfen, kann der Auftragnehmer das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.       <\/p>\n\n<p>4.3.4 Alle Inhalte m\u00fcssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach vom Auftragnehmer in die jeweiligen Werbekan\u00e4le hochgeladen, wobei der Auftragnehmer nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierf\u00fcr verantwortlich ist; die Regelungen unter \u201eHaftung\/Freistellung\u201c bleiben unber\u00fchrt.  <\/p>\n\n<p>4.3.5 Das f\u00fcr die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten f\u00fcr die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.  <\/p>\n\n<p>4.3.6 Dienstanbieter im Sinne des \u00a7 10 TMG ist allein der Kunde. Der Auftragnehmer wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden t\u00e4tig.   <\/p>\n\n<p><strong>Teil 5 \u2013 sonstige bestimmungen  <\/strong><\/p>\n\n<p><strong>5.1 Preise und Verg\u00fctung <br\/><br\/><\/strong>Die Verg\u00fctung f\u00fcr die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grunds\u00e4tzlich nach dem Angebot. Design-Konzepte zu den Webprojekten sind unentgeltlich, sofern das Projekt zu Stande kommt, bei nicht zu Stande kommen, behaltet sich der AN vor, eine geringe Geb\u00fchr als Aufwandsersatz zu verrechnen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zus\u00e4tzlich verrechnet.  <br\/><br\/><strong>5.2 abnahme  <\/strong><\/p>\n\n<p>Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Im Einzelfall, in dem aufgrund besonderer Umst\u00e4nde eine festgelegte Abnahmefrist erforderlich ist, wird der Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht \u00e4u\u00dfert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.    <\/p>\n\n<p><strong>5.3 m\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung  <\/strong><\/p>\n\n<p>Ein unwesentlicher Mangel begr\u00fcndet keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Die Wahl der Art der Nacherf\u00fcllung liegt beim Auftragnehmer. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr solche Lieferungen betr\u00e4gt 6 Monate ab \u00dcbergabe. \u00a7 924 ABGB &#8222;Vermutung der Mangelhaftigkeit&#8220; wird einvernehmlich ausgeschlossen. F\u00fcr allf\u00e4llige dem AG vom AN \u00fcberlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gew\u00e4hrleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Sobald ein Zugang ausgeh\u00e4ndigt wird, \u00fcbernimmt der AN keine Haftung der Funktionen seiner Leistungen mehr.     <\/p>\n\n<p><strong>5.4 Rechteeinr\u00e4umung, Eigenwerbung und Erw\u00e4hnungsrecht<\/strong><\/p>\n\n<p>5.4.1 Der Auftragnehmer r\u00e4umt dem Kunden \u2013 nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden \u2013 an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grunds\u00e4tzlich ein einfaches, nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte k\u00f6nnen individualvertraglich vereinbart werden.   <\/p>\n\n<p>5.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdr\u00fccklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen\/Portfolio) in angemessener Weise \u00f6ffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbema\u00dfnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden daf\u00fcr ein Entgeltanspruch zusteht.   <\/p>\n\n<p>5.4.3 Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierf\u00fcr ein Entgeltanspruch zusteht.  <\/p>\n\n<p><strong>5.5 vertraulichkeit<\/strong><\/p>\n\n<p>Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge, insbesondere, aber nicht ausschlie\u00dflich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonb\u00e4nder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passw\u00f6rter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und\/oder H\u00f6rspiele und\/oder sonstige urheberrechtlich gesch\u00fctzte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht s\u00e4mtlichen Angestellten und\/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4ngen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt \u00fcber die Dauer dieses Vertrages hinaus.  <\/p>\n\n<p><strong>5.6 haftung\/freistellung<\/strong><\/p>\n\n<p>5.6.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschr\u00e4nkt, bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, bei vors\u00e4tzlicher oder fahrl\u00e4ssiger Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbez\u00fcglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrl\u00e4ssig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gem\u00e4\u00df vorstehendem Satz unbeschr\u00e4nkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Im \u00dcbrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr seine Erf\u00fcllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.  <\/p>\n\n<p>5.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.  <\/p>\n\n<p><strong>5.7 schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n<p>5.7.1 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrags bed\u00fcrfen der Schriftform. Das gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Formerfordernisses.<br\/><br\/>5.7.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung ist durch eine sinngem\u00e4\u00dfe g\u00fcltige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Klausel am n\u00e4chsten kommt.5.7.3 Jede Verf\u00fcgung \u00fcber die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu \u00fcbertragen.<\/p>\n\n<p>5.7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gr\u00fcnden (z. B. \u00c4nderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Gesch\u00e4fts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu \u00e4ndern. Bestandskunden werden hier\u00fcber sp\u00e4testens zwei Wochen vor Inkrafttreten der \u00c4nderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der \u00c4nderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur \u00c4nderung als erteilt. Widerspricht er, treten die \u00c4nderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der \u00c4nderung au\u00dferordentlich zu k\u00fcndigen. Die Benachrichtigung \u00fcber die beabsichtigte \u00c4nderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.<\/p>\n\n<p><strong><br\/><\/strong>5.7.5 Die erstellten Projekte d\u00fcrfen als Referenz vom AN verwendet werden.<\/p>\n\n<p>5.7.6 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht unter Ausschluss des UNK, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird. F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.  <\/p>\n\n<p>Der Gerichtsstand ist in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals<\/p>\n\n<p>explizit zu vereinbaren.<br\/><br\/>F\u00fcr den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt<\/p>\n\n<p>werden k\u00f6nnen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte \u00fcber die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden k\u00f6nnen, werden fr\u00fchestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.<\/p>\n\n<p>Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allf\u00e4llig eingeleiteten Gerichtsverfahren \u00f6sterreichisches Recht. S\u00e4mtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene f\u00fcr eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, k\u00f6nnen vereinbarungsgem\u00e4\u00df in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als \u201evorprozessuale Kosten\u201c geltend gemacht werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand: 01.08.2025 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen von philbor solutions GmbHInkustra\u00dfe 243400 KlosterneuburgE-Mail: office@philbor.comTelefon: +43 5 9612 (nachfolgend \u201eAuftragnehmer\u201c) gegen\u00fcber seinen Kunden (nachfolgend \u201eAuftraggeber\u201c) 1. Allgemeines 1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden. 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